1. Grundsätzliches
Vorliegende Bedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen, auch, soweit wir Waren beziehen, gegenüber unseren Lieferanten. Von unseren Lieferbedingungen abweichenden Geschäftsbedingungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sie werden nur wirksam, soweit wir diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben. Unsere Bedingungen sind die Grundlage für jegliches Einzelgeschäft, das wir abschließen, auch wenn wir nicht nochmals ausdrücklich auf unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen Bezug nehmen.
„Lieferung“ bedeutet im Folgenden: die Versandbereitschaft der Ware, über die der Kunde unverzüglich informiert wird.
2. Angebote, Bestellungen
Bestellungen gelten von uns nur dann als angenommen, wenn wir ihnen nicht innerhalb von 14 Tagen schriftlich widersprechen.
Für Menge, Qualität und Beschreibung sowie etwaige Spezifikationen sind wir an die Regelung in unserem Angebot gebunden, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
Hinsichtlich der Vollständigkeit und Genauigkeit der Bestellung trägt der Vertragspartner die Verantwortung. Er ist dafür verantwortlich, dass uns jegliche erforderliche Information bezüglich der bestellten Ware innerhalb angemessener Zeit rechtzeitig zur Auftragsdurchführung vorliegt.
Wir sind berechtigt, unsere Warenbeschreibung und auch die Ware zu verändern oder zu verbessern ohne Verpflichtung, den Kunden hierüber vorher zu informieren, soweit Veränderung/Verbesserung weder Form noch Funktion der Ware nachhaltig nachteilig beeinflussen bzw. soweit gesetzliche Erfordernisse zu berücksichtigen sind.
Alle unsere Verkaufsunterlagen, insbes. Spezifizierungen (technische Unterlagen) und Preislisten, sind streng vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten ohne unsere ausdrückliche schriftliche (vorherige) Einwilligung nicht zugänglich gemacht werden.
3. Preis und Zahlung
Angebote sind grundsätzlich Richtpreisangebote, an die wir uns grundsätzlich 30 Tage gebunden halten. Nach Ablauf der Bindefrist behalten wir uns vor, für Lieferungen und Leistungen Preisanpassungen vorzunehmen.
Soweit im Laufe des Vertrages Änderungen der Kalkulationsgrundlage erkennbar werden, sind wir berechtigt, dem Vertragspartner ein abgeändertes schriftliches Angebot zu übersenden. Dieses wird Vertragsbestandteil, soweit dieser nicht innerhalb von zwei Wochen ab Zugang widerspricht.
Soweit nicht anders vereinbart, sind alle unsere Preise auf der Basis „ex works“ (incoterms 2010) benannt. Wir sind im Falle der Vereinbarung einer Anlieferung berechtigt, die Kosten für Transport, Verpackung und Versicherung weiterzuberechnen. Wir übernehmen in keinem Fall die Haftung für Zölle.
Alle unsere Preise verstehen sich exklusive Umsatzsteuer, die in der jeweiligen gesetzlichen Höhe zusätzlich an uns zu zahlen ist.
Wir sind berechtigt, Teilzahlungen zu verlangen. Soweit nicht anders ausdrücklich vereinbart, gelten folgende Teilzahlungsregelungen:
- 30% mit Auftragserteilung
- 60% nach Fertigstellung und Mitteilung der Versandbereitschaft
- 10% nach Abnahme
Wir gewähren eine Zahlungsfrist von 30 Tagen.
Darüber hinaus können wir vorzeitig Zahlungen verlangen, wenn sich die wirtschaftliche Situation des Kunden nachhaltig negativ verändert hat und/oder er uns über seine Vermögenslage oder Liquidität falsche Informationen überlassen hat.
Im Übrigen sind Rechnungen innerhalb von 30 Tagen nach Zugang zu bezahlen.
Falls der Kunde seiner Zahlungspflicht am Fälligkeitstag nicht nachkommt, sind wir berechtigt – ohne Verzicht auf weitere uns zustehende Rechte und Ansprüche – nach unserer Wahl:
- den Vertrag zu kündigen oder Lieferung(en) auszusetzen und/oder
- Verzugszinsen in Höhe von 13 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu belasten, bis der fällige Betrag vollständig gezahlt wurde.
4. Liefertermin/Gefahrübergang
Liefertermine/Lieferfristen sind grundsätzlich nicht bindend.
Zu diesem Zeitpunkt geht die Gefahr des Untergangs, Verlustes und der Verschlechterung auf den Kunden über. Soweit eine zusätzliche Montage erforderlich und beauftragt ist, beeinflusst dies nicht den Zeitpunkt des Gefahrüberganges.
Der Kunde kann dann die Ware in unseren Geschäftsräumen nach telefonischer Vereinbarung während der Geschäftszeiten entgegennehmen. Sollte die Abholung nicht erfolgen, werden wir die Einlagerung auf Risiko und Kosten des Kunden vornehmen. Auf Wunsch des Kunden werden wir die Ware auf Kosten des Kunden versichern.
Wenn Lieferung vereinbart wurde, erfolgt die Übergabe an den Lieferanten binnen 10 Werktagen nach Meldung der Versandbereitschaft.
Vertraglich ausdrücklich schriftlich zugesicherte Lieferfristen beginnen mit dem Datum der Auftragsbestätigung.
Sind für die Ausführung des Auftrages technische Informationen oder die Genehmigung von Zeichnungen erforderlich, so beginnt die Lieferfrist mit Eingangsdatum der letzten hierfür erforderlichen Unterlage/Information.
Falls wir nicht liefern, muss der Kunde uns schriftlich eine angemessene Nachfrist setzen, bevor er zur Kündigung des Vertrages berechtigt ist.
Für den Fall des von uns verschuldeten Lieferverzuges darf der Kunde nach vorheriger schriftlicher Ankündigung einen Preisnachlass von 0,5% pro Woche (maximal 5%) des konkreten den Liefergegenstand betreffenden Nettokaufpreises geltend machen, es sei denn, dass aus den Umständen erkennbar ist, dass der Kunde keinen Nachteil erlitten hat. Diese Beschränkung gilt nicht im Falle eines kaufmännischen Fixgeschäftes oder wenn der Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhte oder wenn wir irgendeine weitere wesentliche Vertragspflicht verletzt haben. Gleiches gilt, wenn wir Ware beziehen, gegenüber unserem Vertragspartner.
Höhere Gewalt wie Unwetter, Streik, Aussperrung, Verkehrs- oder Betriebsstörungen, Ausschuss von Gussteilen verlängern unsere Lieferzeit entsprechend. Wir werden den Kunden über die voraussichtliche Verzögerung informieren.
Wenn keine Verpackungsart vorgeschrieben ist, wird die Ware in der zweckmäßigen Verpackung geliefert. Auf schriftliche Anforderung des Kunden wird die Ware auch unverpackt fertiggestellt.
Verpackung wird von uns generell nicht zurückgenommen.
Wir sind zu Teillieferungen berechtigt.
Die Transportversicherung geht stets zu Lasten des Vertragspartners.
Betriebs- und Wartungsanleitungen sowie sonstige übergebene Anleitungen und Anweisungen sind zwingend zu beachten.
Soweit die Montage mit beauftragt ist, ist der Kunde verpflichtet, die Voraussetzungen für die Montage zu schaffen. Soweit es nicht durch unser Verschulden zu Verzögerungen der Montage kommt, dürfen wir die Zeitverzögerung zusätzlich berechnen. Die hierbei voraussichtlich entstehenden Kostensätze werden auf Anfrage mitgeteilt.
5. Gewerblicher Rechtsschutz
Wenn wir Waren unter Beachtung von vom Kunden gelieferten Spezifizierungen erstellen, stellt uns der Kunde von jeglicher Haftung im Außenverhältnis frei, soweit hierdurch Patente, Copyrights, Warenzeichen oder sonstige Schutzrechte eines Dritten verletzt werden sollten. Der Kunde wird die entsprechenden Verfahren auf eigene Kosten führen.
Wir sind berechtigt, an den Verfahren selbst teilzunehmen. Soweit hierdurch Kosten entstehen, muss der Kunde hierfür einstehen. Wir sind in diesem Fall berechtigt, vom Kunden Kostenvorschüsse oder Sicherheiten für die Rechtsverteidigung oder etwaige Schadensausgleichsansprüche zu verlangen.
6. Eigentumsvorbehalt
Unsere Lieferung / Leistung bleibt bis zum vollständigen Ausgleich unserer Gesamtforderung unser Eigentum. Für den Fall, dass unsere Ware fest mit einem anderen Gegenstand verbunden wird und unser Eigentum hierdurch unterzugehen droht, geht unser Eigentum auf den verbundenen Gegenstand über. Für den Fall, dass die Ware zur Weiterveräußerung bestimmt ist, verpflichtet sich der Kunde, seinen Kunden über den Eigentumsvorbehalt zu informieren und den Eigentumsvorbehalt zum Gegenstand seines Vertrages zu machen. Soweit dies nicht erfolgt, tritt uns der Kunde bereits jetzt den Zahlungsanspruch gegen seinen Kunden in Höhe von 120% der jeweils offenen Kaufpreisforderung sicherungshalber ab.
Wir sind bei Zahlungsverzug berechtigt, die Herausgabe der gelieferten Ware zu verlangen und sie abzuholen oder auf Kosten des Bestellers an dem Ort, an dem sich die Ware befindet, zu sichern und zu versichern.
7. Mängelansprüche
Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unverzüglich zu untersuchen und etwaige Rügen zu erheben. In der Regel ist insoweit insgesamt eine Frist von drei Wochen ab Lieferung zu beachten. Im Übrigen können Mängelansprüche, die innerhalb obiger Frist nicht erkennbar waren, binnen einer Frist von einem Jahr geltend gemacht werden. Die Frist beginnt mit Lieferung.
Wir übernehmen keine Haftung dafür, dass die Ware für einen bestimmten Zweck geeignet ist, es sei denn, wir haben dieser Haftung ausdrücklich zugestimmt.
Keine Haftung erfolgt
- für Mängel, die auf eine Warenbeschreibung oder Spezifikation des Kunden zurückgehen,
- wenn der fällige Kaufpreis bis zum Fälligkeitstag nicht bezahlt worden ist,
- für Teile (u.a. auch Material oder sonstige Ausrüstungsgegenstände), die vom Kunden oder in dessen Auftrag hergestellt wurden, es sei denn, der Hersteller dieser Teile übernimmt uns gegenüber die Haftung,
- für Produktfehler, die aufgrund fehlerhafter Installation, Nutzung, Fehlgebrauch, Fahrlässigkeit oder anderen Gründen entstehen,
- bei wesentlicher Veränderung unserer Ware,
- die Ware für andere als uns bekannte Zwecke eingesetzt wird,
- ein Schaden auf Fremdkörpereinwirkung oder Ablagerungen durch Stoffausscheidungen / Kristallisationen an den Produkten oder normalen Verschleiß zurückzuführen ist.
Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit die Mängelursache auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen ist oder wenn sonstige wesentliche Vertragspflichten (Kardinalpflichten) verletzt wurden oder ein Personenschaden an Leib und Leben entstanden ist.
Soweit ein von uns zu vertretender Mangel vorliegt und uns fristgemäß und ordnungsgemäß mitgeteilt wird, sind wir zur kostenfreien Ersatzlieferung oder Mangelbeseitigung nach freier Wahl berechtigt.
Sollten Lieferungen im Ausland eingesetzt sein, beschränkt sich unsere Haftung auf die Kosten, welche bis zum Grenzübergang entstehen.
8. Haftung
Soweit nicht in „Mängelgewährleistung“ anders geregelt, gelten die folgenden Haftungsregelungen:
Wir haften für Verletzungen von Personen an Leib und Leben und im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalspflichten).
Im Falle groben Verschuldens haften wir nur in Höhe des typischen und vorhersehbaren Schadens. Im Zweifel ist die Haftung auf die Höchstsumme unserer Betriebshaftpflichtversicherung begrenzt. Diese steht derzeit ein für Personen- und Sachschäden bis zu einem Betrag von € 5.000.000,00. Auf Wunsch kann dieser Betrag erhöht werden.
Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Gleiches gilt im Falle der Einschaltung von Hilfspersonen.
Sollten Lieferungen ins Ausland erfolgen, beschränkt sich unsere Verpflichtung zur Versicherung für Schäden infolge Transports zu Lande nur bis zur Grenze der Bundesrepublik Deutschland. Ab Grenzübergang hat der Vertragspartner selbst für einen geeigneten Versicherungsschutz zu sorgen.
Kosten für die Rücksendung ins Herstellerwerk sowie Aus- und Einbau gehen zu Lasten des Kunden.
9. Sonstiges
Die von uns geschlossenen Verträge unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Gerichtsstand und Erfüllungsort ist unser Sitz, somit Groß-Gerau.
Änderungen der oben stehenden Regelungen gelten nur dann, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
Sollte eine der Regelungen unserer Vertragswerke unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, vereinbaren die Parteien bereits jetzt, dass die unwirksame oder undurchführbare Regelung durch eine ersetzt wird, die die Parteien vereinbart hätten, hätten Sie bei Abschluss des Vertrages Kenntnis von der Unwirksamkeit oder Undurchführbarkeit der Regelung gehabt. Gleiches gilt im Falle einer Lücke. Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass wir berechtigt sind, die Regelung zu bestimmen (§ 315 BGB).